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Ansässigkeit in Spanien - neue Aspekte - 6. Neue Beschlüsse der EU

Ansässigkeit in Spanien - neue Aspekte

Mandantendepesche Dezember 2016 European@ccounting Center of Competence® 12 12-2016 Wenn Sie zu unserer Neuorganisation Fragen haben, steht Ihnen der leitende Mit- arbeiter unserer „VuV-Abteilung“, Herr Johannes Schmid, gerne zur Verfügung: Johannes@europeanaccounting.net 6. Neue Beschlüsse der EU 6.1 Erweiterung der Geldwäscherichtlinie Der Rat der Europäischen Union hat am 08.11.2016 Einigung über einen Vor- schlag erzielt, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von Anti-Geldwäsche-Behörden gehalten werden. Die Richtlinie wird die Mit- gliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zu ermöglichen. Sie wird ab dem 01.01.2018 gelten. Der Vorschlag ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die Enthüllungen der „Panama Papers“ vom April 2016 vor- gelegt hat. Wie der Rat der Europäischen Union mitteilt, benötigen die Steuerbehörden insbe- sondere einen umfassenderen Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von zwischengeschalteten Stellen und andere einschlägige Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten. Die Richtlinie soll es ihnen ermöglichen, im Rah- men der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen Zugang zu diesen Anga- ben zu erhalten. Handelt es sich beim Inhaber eines Finanzkontos um eine zwi- schengeschaltete Struktur, so sind die Finanzinstitute durch die RL 2014/107/EU verpflichtet, diese Stelle zu überprüfen und den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Für die Anwendung dieser Bestimmung sind Informationen erforderlich, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gem. RL 2015/849/EU gehalten werden. Der Zugang zu diesen Informationen soll gewähr- leisten, dass die Steuerbehörden besser in der Lage sind, ihren Überwachungs- pflichten nachzukommen. 6.2 Vorgehen bei Steuerhinterziehung und -umgehung Die EU-Kommission hat am 10.11.2016 eine Konsultation zu Maßnahmen gegen- über Finanzberatern und -intermediären zur Eindämmung potenziell aggressiver Steuerplanungsstrategien eingeleitet. Wie die Kommission darlegt, haben die jüngsten Enthüllungen gezeigt, dass be- stimmte Intermediäre, wie z.B. Steuerberater (StB), ihren Kunden geholfen haben, Gewinne am Fiskus vorbei ins Ausland zu schaffen. Wenngleich gewisse kom- plexe Geschäfte und die Einrichtung von Offshore-Unternehmen vollkommen ge- rechtfertigt sein können, besteht doch kein Zweifel daran, dass bestimmte andere Aktivitäten kaum legitim, wenn nicht gar illegal sind. Wie die Kommission in ihrer 1212-2016

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